Im März 2021 wurde das Baugesuch für eine Mobilfunkantenne in der Schönau (Hochdorf) publiziert. Das Baugespann an prominenter Lage direkt beim Dorfeingang Hochdorf hat zahlreiche Anwohner der umliegenden Quartiere veranlasst, Einsprache zu erheben. Nebst der Verschandelung des Ortsbildes und den zu erwartenden gesundheitlichen Auswirkungen infolge der zunehmenden Strahlenbelastung wurde auch ein fehlender Bedarfsnachweis ins Feld geführt. Nach einigem Schriftverkehr und ohne den Einsprechern die Möglichkeit einer Einspracheverhandlung anzubieten, wurde das Baugesuch durch den Gemeinderat Hochdorf am 20. Januar 2022 bewilligt.
Weil die Begründung zur Bewilligung zahlreiche Punkte der Einsprachen nicht berücksichtigte, haben die Einsprecher mit anwaltlicher Unterstützung beim Kantonsgericht Luzern eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht.
Das Gericht folgte der Argumentation der Einsprecher und hat am 9. August 2023 die Baubewilligung aufgehoben. Hauptgründe für das Urteil waren der ungenügende Einbezug der bereits vorhandenen Antennenstandorte in Hochdorf (aktuell 10 Antennen) sowie der fehlende Bedarfsnachweis – eine Versorgungslücke konnte im betreffenden Gebiet nicht nachgewiesen werden. Auch wenn gesundheitliche Argumente im Bewilligungsverfahren bis anhin kaum ernst genommen werden, bedeutet dies kein Freipass zum unkoordinierten Erstellen von Mobilfunkantennen.
Seitens Mobilfunkbetreiber ist kein Weiterzug ans Bundesgericht erfolgt, sodass die geplante Antenne definitiv nicht gebaut werden darf.